Homepage : Prof. Dr. Jochen Prümper

Professor für Wirtschafts- und Organisationspsychologie


Arbeits- und Organisationspsychologie im Studiengang WiRe (Bachelor)

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) besteht die Verpflichtung, für jeden Arbeitsplatz die an ihm wirkenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung), zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind und die entsprechende Umsetzung ausreichend zu dokumentieren (§ 6 ArbSchG).

Nach § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - sind Arbeitgeber in Deutschland dazu verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) durchzuführen, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren.

Nach § 20a Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, Betriebe bei Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung zu unterstützen.

Ein ganzheitliches betriebliches Gesundheitsmanagement bemüht sich um die systematische und nachhaltige gesundheitsförderliche Gestaltung von betrieblichen Strukturen und Prozessen und um die gesundheitsförderliche Befähigung von Beschäftigten. Grundlagen sind die gesetzlichen Regelungen für die oben skizzierten drei Handlungsfelder:
  • umfassender Arbeitsschutz
  • betriebliches Eingliederungsmanagement und
  • betriebliche Gesundheitsförderung.

Das Seminar soll den TeilnehmerInnen die notwendigen Kenntnisse vermitteln, um ihre Aufgaben, die mit der Konzeption, Planung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 84 Abs. 2 SGB IX verbunden sind, kompetent wahrnehmen zu können und unter Berücksichtigung der betrieblichen Gesundheitsförderung ein ganzheitliches betriebliches Gesundheitsmanagement zu unterstützen. Dabei werden drei Schwerpunkte gesetzt:

  • Vermittlung arbeitswissenschaftlichen Grundlagenwissens, insbesondere in Bezug auf Belastungs-, Ressourcen und Beanspruchungsoptimierung
  • Vermittlung der arbeitsschutz- und mitbestimmungsrechtlichen Grundlagen sowie von Methoden und Verfahren zur Durchführung betrieblicher Gefährdungsbeurteilungen
  • Vermittlung der rechtlichen Grundlagen sowie von Methoden und Verfahren zur systematischen Umsetzung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements

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